
Teilnehmer
Dank einem stabilen und liberalen Wirtschaftsklima geniesst die Schweiz als wichtige Finanzdrehscheibe
eine hohe Akzeptanz, und der Finanz- und Börsenplatz Schweiz nimmt weltweit eine führende Stellung ein.
Fundament dieser starken Position ist das internationale Vermögensverwaltungsgeschäft:
Etwa 40 % der weltweiten, grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung für
Privatkunden wird in der Schweiz getätigt. Es erstaunt daher nicht, dass rund 400 Banken, davon 170
ausländische Institute, in der Schweiz domiziliert sind.
Auf der SWX Plattform handeln rund 100 Teilnehmer. Der grösste Teil stammt aus der Schweiz. Weitere
Teilnehmer stammen aus Grossbritannien, Deutschland und anderen europäischen Ländern.
Um die Teilnehmerbasis zu erhalten, hat die SIX Swiss Exchange flexible und kostengünstige Anbindungsmodelle entwickelt.
Die SIX Swiss Exchange kennt zwei Arten der Teilnehmerschaft:
-
Teilnehmerschaft
Die reguläre Teilnehmerschaft können alle Banken aus dem In- und Ausland, die den gewerbsmässigen
Handel mit Effekten betreiben, beantragen. Der Teilnehmer muss über ausgewiesene Eigenmittel im Sinne
der Verordnung zum Bankengesetz von mindestens CHF 10 Millionen verfügen sowie die Bestimmungen des
Bankengesetzes und der Verordnung zum Bankengesetz über Eigenmittel, Liquidität, Risikoverteilung und
Organkredite einhalten.
-
Assoziierte Teilnehmerschaft
Die assoziierte Teilnehmerschaft bezweckt, jenen Effektenhändlern, die nicht Teilnehmer am
Wertpapierhandel der SIX Swiss Exchange sind, die Erfüllung der gesetzlichen Meldepflichten zu erleichtern, indem
Ihnen die von der SIX Swiss Exchange entwickelte Reporting-Software RSD zur Verfügung gestellt wird. Sie dient dem
unkomplizierten Datenaustausch via Internet und wird allen assoziierten Teilnehmern kostenlos
abgegeben.
-
Clearing-Only-Teilnehmer (Clearing Only Participant, COP)
Die Zulassung als COP an der SIX Swiss Exchange berechtigt den Teilnehmer nur zur Abfrage von Informationen, die er
braucht, um seine Funktion als General-Clearing-Mitglied für andere Handelsteilnehmer an der SIX Swiss Exchange zu
erfüllen, die selbst keine Clearing-Mitglieder einer der von der SIX Swiss Exchange anerkannten zentralen
Gegenparteien (Central Counterparties, CCP) sind. Der Zugriff auf die SWX Plattform für den oben
genannten Zweck ist optional.
|